1. Geltungsbereich
Diese Leistungsgrundlagen sind Grundlage und Bestandteil für alle Warenlieferungs-, Werk-, Werklieferungs- und/oder Kaufverträge zwischen:
Sandogroup GmbH
Reinickendorferstr. 28
13347 Berlin (nachfolgend Sandogroup)
und privaten Bestellern oder Käufern (nachfolgend Verbrauchern) sowie gewerblichen Bestellern oder Käufern (nachfolgend Kunden). Andere, entgegenstehende oder von den Leistungsgrundlagen abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, wenn diese nicht explizit schriftlich einvernehmlich in den Vertrag mit einbezogen worden sind. Diese Leistungsgrundlagen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte von Sandogroup mit dem Besteller.
2. Begriffsbestimmungen
Verbraucher im Sinne der Leistungsgrundlagen sind natürliche Personen, mit denen Sandogroup in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diese hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Leistungsgrundlagen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Besteller im Sinne der Leistungsgrundlagen sind sowohl Verbraucher als auch Kunden.
3. Vertragsabschluss
Alle schriftlichen Angebote, Informationen & Preise von Sandogroup sind freibleibend. Die Produkte Sandogroup können ganz oder teilweise aus Naturprodukten hergestellt sein. Ist dies der Fall, können naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht naturgegeben vorkommen. Diese bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. In soweit besteht zwischen den Parteien Einvernehmen. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware zu den vorliegenden Leistungsgrundlagen von Sandogroup erwerben zu wollen. An das Angebot ist der Besteller bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Sandogroup ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Weg, wird Sandogroup den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen gegebenenfalls zu berücksichtigenden Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Sandogroup zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von Sandogroup mit einem Zulieferer. Besteller werden im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung hiervon unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird – soweit sie bereits erfolgt sein sollte unverzüglich dem Besteller zurückerstattet. Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Sandogroup gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden Leistungsgrundlagen per E-Mail zugesandt.
4. Erklärung der Produktionsfreigabe
Hat eine Bestellung Waren zum Gegenstand, die durch Sandogroup nach Spezifikation angefertigt werden und/ oder auf die Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sein sollen, so wird Sandogroup dem Besteller – soweit dies unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zumutbar und möglich ist – entweder ein Muster und/ oder die Abbildung eines Produktmusters per Post oder auf elektronischem Weg zukommen lassen. Auf der Basis des Musters oder dessen Abbildung kann der Besteller entweder Änderungswünsche abgeben oder die Produktionsfreigabe erklären. Die Erklärung der Produktionsfreigabe erfolgt durch den Besteller unter Verwendung einer durch Sandogroup mit dem Muster/ der Abbildung übermittelten Vorlage per Telefax und/ oder eMail. Die Freigabeerklärung erfolgt unwiderruflich.
5. Lieferung/ Lieferfristen/ höhere Gewalt
Verbindliche Liefertermine und –fristen müssen ausdrücklich und vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen („ca“, „etwa“, „etc“) werden wir uns nach besten Kräften bemühen, diese einzuhalten. Erfolgen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten an uns nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurück zu treten, wenn wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Im Falle Rücktritts werden wir erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand unversichert auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart, des Transportweges, sowie des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, kann die Lieferung durch eine Transportversicherung gedeckt werden; die hierbei anfallenden Kosten trägt der Kunde. Maßgebend sind die von uns für die bestellte Lieferung ermittelte Stückzahlen, Maße und Gewichte. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir behalten uns vor dem Kunden auf elektronischem Wege ein Muster im Sinne einer digitalen „Reinzeichnung“ der bestellten Ware zu übermitteln. Diese wird auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten und Druckmotive erstellt. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe des digitalen Musters durch den Kunden, die unverzüglich nach Erhalt, am besten innerhalb von 24 Stunden, erfolgen soll. Eventuell vereinbarte Lieferungen werden erst nach kundenseitiger Freigabe des digitalen Muster in Gang gesetzt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er in Annahme- oder in Schuldenverzug geraten ist. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.
6. Preise/ Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise – ab Produktionsstätte, also in der Regel ab Türkei. Die Lieferung per Seefracht innerhalb von 6 – 8 Wochen erfolgt ohne zusätzliche Kosten für den Besteller. Eine Lieferung per Luftfracht innerhalb einer kürzeren, im Einzelfall abzufragenden Lieferfrist, kann gegen Aufpreis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen, die Sandogroup für gewerbliche Kunden mitteilt, nicht eingeschlossen und ist zuzüglich zu dem angegebenen Nettopreis zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten des Versands werden dem Besteller – sofern eine Sonderversandform wie oben angesprochen gewählt wurde – gesondert in Rechnung gestellt. Für alle Preis- und Rabattangaben von Sandogroup im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Angebote von Sandogroup sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union werden die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer gekürzt; landestypische Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist durch den Besteller zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die bestellte Ware mit Eingang der Bestellung, bei Auftragsproduktionen allerdings frühestens mit Erklärung der Produktionsfreigabe zur Zahlung fällig. Die Ware ist durch den Besteller per Bankeinzug oder Überweisung auf das von Sandogroup angegeben Bankkonto umgehend und kostenfrei zu bezahlen; Sandogroup ist zur Versendung bestellter Ware erst nach Eingang der Zahlung verpflichtet. Sandogroup steht es zudem frei, Ware nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme auszuliefern. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz für Verbraucher und in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz für gewerbliche Kunden, berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Sandogroup vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen einem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens Sandogroup schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Erfüllungsort, Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz von Sandogroup in Deutschland. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Versendet Sandogroup auf Wunsch des Bestellers die Ware an einen anderen Ort als dem Geschäftssitz von Sandogroup, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald Sandogroup die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird.
8. Gewährleistung
Sandogroup ist verpflichtet, dem Besteller die Ware frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Die Sachmängelfreiheit hat zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges der Ware auf den Besteller vorzuliegen. Bei den Produkten von Sandogroup kann es sich teilweise um Waren handeln, die aus Naturprodukten oder Teilen von Naturprodukten hergestellt werden. Naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht stellen hierbei keinen Mangel dar und müssen im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben. Dasselbe gilt hinsichtlich im Auftrag des Bestellers gefertigter Produkte, deren Fertigung durch Sandogroup zu für den Besteller möglichst attraktiven Konditionen an Dritte weiter gegeben wird. Auch hier stellen geringfügige, den vorgesehenen Gebrauch nicht hindernde kleine Abweichungen in Form, Farbe und Material keinen Mangel dar. Gleiches gilt bei geringfügigen Farb- und Formabweichungen der gelieferten Produkte von den bereitgestellten Musterstücken und innerhalb der gelieferten Warenmenge untereinander. Es wird darauf hingewiesen, dass die von Sandogroup online zur Ansicht vorgehaltene Pantone-Farbtabelle nur eine Anmutung der tatsächlichen Pantone-Farbskala wiedergibt. Die Wiedergabe der Farben ist zudem abhängig von der jeweiligen individuellen Einstellung des Ausgabegerätes des Bestellers. Maßgeblich für die grundsätzliche Farbbindung ist nur die Klassifizierung einer original von Pantone bereitgestellten Farbtabelle. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Beim Auftreten eines Sachmangels sind die Gewährleistungsansprüche des Bestellers zunächst auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Ist der Besteller Unternehmer, leistet Sandogroup- für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die vom Besteller geforderte oder von Sandogroup angebotene Nacherfüllung hat in angemessener Frist zu erfolgen; als angemessen gilt grundsätzlich eine Nachbesserungsfrist von mindestens 30 Werktagen. Sandogroup ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für Sandogroup nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9. Beanstandungen, Mängelrügen
Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler bei der Umsetzung der Gestaltungsvorgaben geht mit der Erklärung der Produktionsreife auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der sich an die Produktionsreife anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Wir bitten Sie die Vorlage genau zu überprüfen und bitten Sie, uns eine Freigabe per Email oder Fax zu senden. Achtung!!!: Bitte genau auf Schreib- und Gestaltungsfehler überprüfen. Für eventuelle Fehler bzw. Änderung nach diesem Korrekturabzug haftet ausschließlich der Auftraggeber. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Rufnummer 030 – 46 90 0 37-0 zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Druckmotiv so naturgetreu wie möglich bzw. weitgehend Ihrer Vorlage folgend umzusetzen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Drucke, die aufgrund filigraner Kleindarstellungen zulaufen und dadurch nicht richtig dargestellt werden können. Auch kann es vorkommen, dass bei einem Mehrfarbdruck die Positionierung der einzelnen Farben ein wenig abweichen kann. Dies ist leider technisch bedingt. Dieser Artikel ist speziell für Sie hergestellt und ist somit anderweitig nicht für uns oder andere Kunden verwertbar bzw. verwendbar. Aus diesem Grund ist ein Rücktritt vom Auftrag zu keinem Zeitpunkt mehr möglich. Sie bestätigen hiermit ausdrücklich, dass Sie berechtigt sind, die Artikel in dieser Form Produzieren zu lassen und halten uns schadensfreu von jeglichen Ansprüchen Dritter, die z. Bsp. Aufgrund der Verletzung von Urheberrechten, Missachtung gesetzlicher Vorschriften etc. erhoben werden können. Wir behalten uns vor, für Archivierungszwecke und eigene Werbung einige Muster mit zu produzieren und ggfs. Auch in unseren Werbemedien abzubilden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde hat die gelieferten Waren nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, Sandogroup unter Beifügung der Rechnung oder Quittung schriftlich anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf 1 Woche nach Feststellung, längstens aber auf 6 Monate nach Wareneingang. Fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Sandogroup. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, soweit es sich bei dem Mangel nicht um einen versteckten Mangel gehandelt hat und soweit Sandogroup wegen des Mangels nicht Arglist vorzuwerfen ist. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können von Kunden nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Wareneingang schriftlich gegenüber Sandogroup geltend gemacht werden. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft dann den Besteller. Die gesetzlichen Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Wenn nur ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht die Beanstandung der gesamten Lieferung. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher ist. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Sandogroup die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bleiben hierbei unberührt. Für Kunden beträgt die Frist zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen wird gegenüber Kunden keine Gewährleistung übernommen, die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz bleiben unberührt. Garantien beziehen sich grundsätzlich nur auf die vom Hersteller der Ware erklärte und an den Besteller weitergegebene Garantie, falls Sandogroup im Einzelfall nichts anders erklären sollte oder die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Soweit Produkte mit Herstellergarantie bzw. einer Garantie des Herstellers verkauft werden, richten sich die Ansprüche des Käufers wegen dieser Garantie ausschließlich gegen den Hersteller nach dessen Garantiebedingungen.
10. Archivierung
Voragen, Druckträger, Stanzen und andere zur Wiederverwendung nötigen Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Versicherung der vorstehend genannten Gegenstände obliegt dem Besteller.
11. Periodische Arbeiten
Verträge, die über periodisch wiederkehrende Arbeiten abgeschlossen werden, können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
12. Eigentum, Urheberrecht
Die von Sandogroup zur Herstellung beschafften und eingesetzten Druckträger, Filme, Lithografien, Stanzen und ähnliche Gegenstände bleiben im Eigentum und Besitz von Sandogroup und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt auch, wenn sie besonders berechnet werden, Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt Sandogroup von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Sandogroup, bis alle gegenwärtigen Ansprüche von Sandogroup gegen den Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist bis zur Bezahlung der Ware verpflichtet, Sandogroup einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er bis zur Bezahlung der Ware Sandogroup einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohn-/sitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum von Sandogroup stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Sandogroup bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung weiterveräußert wird. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von Sandogroup stehen, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und Sandogroup vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis seitens Sandogroup, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sandogroup verzichtet auf dieses Recht, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht Sandogroup der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und Sandogroup vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für Sandogroup im Falle der Auftragsproduktion als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne eigene Verpflichtung. Sandogroup gibt eine zustehende Sicherung insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
13. Haftungsbeschränkung
Sandogroup haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sandogroup nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorhersehbare Schaden wird durch die Parteien einvernehmlich auf Euro 10,000,– pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von Sandogroup sowie von Sandogroup-Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche.
14. Rückgaberecht für Verbraucher bei Vertrag über Fernabsatz – Rückgabebelehrung
Verbraucher können bei Abschluss des Vertrages über Fernabsatz (z.B. Internet, Telefon, Bestellkarte,) die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind Waren und/oder Textilien die individuell veredelt bzw. bedruckt wurden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Verbraucher die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, soweit die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Sandogroup. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
SANDOGROUP GmbH
Reinickendorferstr. 28
13347 Berlin.
Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch in einem PaketShop erfolgen. Die Adressen nennt Ihnen gerne unsere Kundenbetreuung unter Telefon: (030) 46 90 50 37-0. Zur Vermeidung unnötiger Versendungskosten ist es hilfreich, wenn der Verbraucher vor Rücksendung der Ware Rücksprache mit der Kundenbetreuung von Sandogroup hält.
a. Rückgaberecht Verbraucher können bei Abschluss des Vertrages über Fernabsatz (z.B. Internet, Telefon, Bestellkarte) die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Verbraucher die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Sandogroup. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
b. Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
c. Kein Rückgaberecht in speziellen Fällen Der Verbraucher hat kein Rückgaberecht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die nach seiner Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Ebenso ausgenommen sind Audio- oder Videoaufzeichnungen sowie Software, wenn die gelieferten Datenträger durch den Verbraucher entsiegelt worden sind. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung des § 312d BGB zum Fernabsatz.
d. Finanziertes Geschäft wurde der Vertrag durch ein Darlehen finanziert macht der Verbraucher von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn Sandogroup gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von Sandogroup bedient. Wenn Sandogroup das Darlehen bei Wirksamwerden der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Verbraucher wegen der Rückabwicklung nicht nur an Sandogroup, sondern auch an den Darlehensgeber halten.
e. Ladungsfähige Anschrift von Sandogroup Die Ladungsfähige Anschrift von Sandogroup, wie sie nach der Bestimmung von § 14 der BGB-InfoV im Rahmen der Belehrung zum Rückgaberecht zu nennen ist, lautet: Sandogroup GmbH Reinickendorferstr. 28, 13347 Berlin
15. Datenschutz
andogroup verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Sandogroup ist berechtigt, die im Rahmen der Bestellung mitgeteilten Daten zu eigenen Zwecken im Wege der EDV zu speichern und in eine Kundendatei aufzunehmen. Sandogroup ist – bis der Besteller dieses widerrufen sollte – ferner berechtigt, dem Besteller unaufgefordert aktuelle Produktinformationen schriftlich oder per E-Mail zuzusenden.
16. Anwendbares Recht/ Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung der Sitz von Sandogroup, wobei es Sandogroup frei steht, gegen den Besteller auch an dessen Sitz Klage einzureichen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt – soweit rechtlich zulässig – diejenige wirksame Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bestimmung gehabt hätten.
Berlin, den 01.11.2008